Produkt zum Begriff Kapitalertragsteuer:
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Steuerrecht
Steuerrecht , Der Klassiker zum Steuerrecht feiert ein Jubiläum. Seit 50 Jahren vermittelt er alles Wissenswerte zum Steuerrecht, gut verständlich und fundiert, immer jung geblieben und mit seinen Aufgaben gewachsen. In einem Band werden alle Teilgebiete des deutschen Steuerrechts dargestellt, von den Grundlagen über die einzelnen Steuerarten bis zum Verfahrensrecht. Er eignet sich zum Lernen für den Anfänger wie zum Nachlesen für den Praktiker. Gerade im Jahr 2023 wurden umfangreiche steuerliche Gesetzesvorhaben verabschiedet. Die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich gebracht haben, wurden nicht einfach berücksichtigt, sondern kenntnisreich und meinungsbildend verarbeitet. Diese Stimmen sind verlässlich und haben Gewicht. Dank der Darstellung der steuersystematischen Zusammenhänge eine ideale Ergänzung der Kommentarliteratur und eine Bereichereung des universitären Unterrichts. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Besteuerung von Betriebsstätten
Besteuerung von Betriebsstätten , Der Einstieg in das komplexe Themengebiet der Betriebsstättenbesteuerung bei grenzüberschreitend gewerblicher Tätigkeit wird anhand einer Fallstudie dargestellt. Ziel des Werkes ist es, allen "Einsteigern" - aber auch fortgeschrittenen Praktikern - die Grundlagen der Besteuerung von Betriebsstätten kurzweilig, praktisch und strukturiert näher zu bringen. Die Betriebsstätte hat besondere Bedeutung im Internationalen Steuerrecht für die beschränkte Steuerpflicht, die Gewerbesteuer und das DBA. Die gesetzlichen Regelungen der Betriebsstättenbesteuerung ergeben sich vorrangig aus den deutschen DBA. In dem Handbuch werden unter Herausgeberschaft von Steuerberaterin Susann van der Ham u. a. die Regelungen zu Bau- und Montage-, Dienstleistungs-, Geschäftsleitungs-, Bank- sowie Versicherungsbetriebsstätten dargestellt. Zudem wird die Gewinnabgrenzung behandelt. Ein weiteres Kapitel widmet sich dem aktuellen Thema Home Office und Remote Work. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Was ist die Kapitalertragsteuer und wie beeinflusst sie die Besteuerung von Kapitalerträgen?
Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben wird. Sie beträgt in Deutschland in der Regel 25%. Die Kapitalertragsteuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, was die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfacht.
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Wie funktioniert Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben wird. Sie wird automatisch von Banken und anderen Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Steuer beträgt in der Regel 25% der Kapitalerträge, kann aber je nach individuellem Steuersatz variieren. Steuerpflichtige können jedoch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, um von der Kapitalertragsteuer befreit zu werden. Es ist wichtig, die Kapitalertragsteuer in der jährlichen Steuererklärung anzugeben, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
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Wer zahlt Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer wird von natürlichen Personen gezahlt, die Kapitalerträge erzielen. Dazu gehören beispielsweise Zinserträge, Dividenden oder Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Die Bank oder das Finanzinstitut, bei dem die Kapitalerträge erzielt werden, führt die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. In der Regel beträgt der Steuersatz 25%, kann aber je nach Art der Kapitalerträge variieren. Es gibt auch Freibeträge und Freistellungsaufträge, die es ermöglichen, einen Teil der Kapitalerträge steuerfrei zu behalten.
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Wann Abgeltungssteuer wann Kapitalertragsteuer?
Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben. Sie beträgt in Deutschland pauschal 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Kapitalertragsteuer hingegen wird auf bestimmte Kapitalerträge wie beispielsweise Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften erhoben und beträgt ebenfalls 25%. Die Abgeltungssteuer wird in der Regel automatisch von Banken und anderen Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Kapitalertragsteuer hingegen muss in der Regel vom Steuerpflichtigen selbst abgeführt werden. Die Abgeltungssteuer wird auf private Kapitalerträge erhoben, während die Kapitalertragsteuer vor allem bei gewerblichen Einkünften aus Kapitalvermögen anfällt. Die Frage, ob die Abgeltungssteuer oder die Kapitalertragsteuer anfällt, hängt also davon ab, um welche Art von Kapitalerträgen es sich handelt und ob es sich um private oder gewerbliche Einkünfte handelt.
Ähnliche Suchbegriffe für Kapitalertragsteuer:
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Ehrenamtliche Pflegekräfte: Einsatzmöglichkeiten, Haftungsfragen und Steuerpflicht
Die ehrenamtliche Pflege hat eine große praktische Bedeutung, vor allem bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Menschen mit dementiellen Erkrankungen. Dabei werden Menschen mit dementiellen Erkrankungen stundenweise in Gruppen oder zuhause betreut, um pflegenden Angehörigen zeitliche Freiräume zu ermöglichen.
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Geringwertige Wirtschaftsgüter: Steuerlast mit GWG mindern
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genießen einen Sonderstatus im Steuerrecht. Aber was ist überhaupt ein GWG? Die wesentlichen Merkmale sind: Anschaffungskosten von maximal 1.000,– €, bewegliches Wirtschaftsgut, Zugehörigkeit zum Anlagevermögen und selbstständige Nutzbarkeit.
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Kompendium Internationales Steuerrecht
Kompendium Internationales Steuerrecht , Das Internationale Steuerrecht ist in Bewegung, erlebte in den letzten Jahren gar Eruptionen. Getrieben von einer immer weitergehenden Globalisierung wirtschaftlicher und persönlicher Beziehungen, versuchen die Gesetzgeber, Schritt zu halten. Komplizierte Probleme lassen sich dabei oft nicht einfach lösen. Das Kompendium behandelt alle wesentlichen Fragen des internationalen Steuerrechts - von den Grundlagen, über Anknüpfungspunkte der Besteuerung bis hin zur Bekämpfung von Steuerflucht. Es soll in allen wesentlichen Teilbereichen den Stand der Technik widerspiegeln. Dabei liegt der Schwerpunkt - dem praktischen Ansatz entsprechend - auf der Sichtweise der Finanzverwaltung und Rechtsprechung. Es soll dem Leser ein Instrument an die Hand geben, sich die wesentlichen Themen in angemessener Zeit zu erschließen und für praktische Fragen Lösungsmöglichkeiten zu identifizieren. Das Autorenteam besteht aus Experten aus der Finanzverwaltung, der Wissenschaft sowie der Berater- und Richterschaft. Das Werk berücksichtigt die umfassenden Änderungen wesentlicher Vorschriften durch das ATAD-Umsetzungsgesetz und durch andere wesentliche Neuerungen wie beispielsweise das Steueroasen-Abwehrgesetz. Inhaltsverzeichnis: Erster Teil: Grundlagen. Zweiter Teil: Anknüpfungspunkte der Besteuerung. Dritter Teil: Verhinderung von Doppelbesteuerung. Vierter Teil: Einzelne Formen grenzüberschreitender Tätigkeit. Fünfter Teil: Verhinderung von Steuerflucht. Sechster Teil: Verfahrensrecht im internationalen Steuerrecht. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20221110, Produktform: Kassette, Inhalt/Anzahl: 1, Inhalt/Anzahl: 1, Redaktion: Micker, Lars~Pohl, Carsten~Oppel, Florian, Keyword: Doppelbesteuerung; DBA; Grenzüberschreitende Tätigkeit; Steuerflucht; Verfahrensrecht, Fachschema: International (Recht)~Internationales Recht~Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz~Unternehmensorganisation~International (Wirtschaft) / Multinationales Unternehmen~Multinationales Unternehmen~Umwandlungsrecht - Umwandlungssteuergesetz - UmwSTG~Besteuerung / Unternehmensbesteuerung~Unternehmensbesteuerung~International (Wirtschaft), Fachkategorie: Körperschaft- und Gewerbesteuer, Unternehmenssteuerrecht, Umwandlungssteuer~Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer~Internationales Steuerrecht~Internationales Recht, Region: Deutschland, Bildungszweck: für deutsche Steuerberater und Steuerfachangestellte (berufliche Aus- und Fortbildung, Nachschlagewerke)~Steuerberaterexamen (Deutschland), Warengruppe: HC/Internationales und ausländ. Recht, Fachkategorie: Multinationale Unternehmen, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: L, Seitenanzahl: 958, Sender’s product category: BUNDLE, Verlag: NWB Verlag, Verlag: NWB Verlag, Verlag: NWB Verlag GmbH & Co. KG, Blätteranzahl: 1008 Blätter, Länge: 214, Breite: 158, Höhe: 57, Gewicht: 1366, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Beinhaltet: B0000059524001 V14550-978-3-482-672- B0000059524002 V14550-978-3-482-672-2, Alternatives Format EAN: 9783482024818 9783482024719, eBook EAN: 9783482024719, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Birk, Dieter: Steuerrecht
Steuerrecht , Die Neuauflage: Für die 27. Auflage wurde das Lehrbuch grundlegend überarbeitet. Jüngste BFH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben wurden eingearbeitet. Seit 25 Jahren die bewährte Konzeption: Dieses Lehrbuch zum Steuerrecht ist seit 25 Jahren eine tragende Säule in der steuerrechtlichen Ausbildungsliteratur, indem es alle prüfungsrelevanten Teilgebiete im Steuerrecht in einem Band anbietet, der sowohl im Umfang als auch im Schwierigkeitsgrad die Studierenden und Referendare nicht überfordert, die sich für den Schwerpunktbereich Steuerrecht entscheiden. Die Darstellung verdeutlicht die Strukturen der Teilgebiete und führt fallbezogen in die schwierige Welt der einzelnen Steuerarten ein. Die Autoren behandeln die Prinzipien der Besteuerung, das allgemeine Steuerschuld- und Steuerverfahrensrecht und stellen anhand zahlreicher Beispielsfälle die Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die Verbrauchsteuern dar. Das Lehrbuch eröffnet dem Anfänger den Zugang zum Steuerrecht. Zugleich wird anhand vieler Beispiele, Übersichten und Berechnungen die komplexe steuerrechtliche Materie soweit vertieft, dass es auch der Examensvorbereitung dient. Wer das Buch - vorlesungsbegleitend - durchgearbeitet hat, ist für die Schwerpunktbereichs-/Wahlfachprüfung bestens gerüstet. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Wird Kapitalertragsteuer automatisch abgeführt?
Wird Kapitalertragsteuer automatisch abgeführt? Die Kapitalertragsteuer wird in der Regel automatisch von Banken, Versicherungen oder Investmentgesellschaften abgeführt, wenn sie Kapitalerträge an den Kunden auszahlen. Dies betrifft beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Der abgeführte Betrag wird direkt an das Finanzamt überwiesen. Es ist jedoch wichtig, die abgeführte Kapitalertragsteuer in der jährlichen Steuererklärung anzugeben, um eventuelle Steuervorteile geltend zu machen oder eine Rückerstattung zu erhalten. Es kann auch vorkommen, dass die Kapitalertragsteuer nicht automatisch abgeführt wird, zum Beispiel bei ausländischen Kapitalerträgen oder bestimmten Wertpapiergeschäften. In solchen Fällen ist es wichtig, sich selbstständig um die Abführung der Steuer zu kümmern.
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Was unterliegt der Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer unterliegt in Deutschland sämtlichen Einkünften aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen. Auch Gewinne aus Wertpapiergeschäften und bestimmte Versicherungsleistungen sind steuerpflichtig. Die Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt in der Regel 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es gibt jedoch auch Freibeträge und Möglichkeiten zur Steueroptimierung, die genutzt werden können, um die Steuerlast zu reduzieren. Insgesamt dient die Kapitalertragsteuer der Besteuerung von Einkünften, die aus dem Besitz von Kapitalvermögen erzielt werden.
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Wer zahlt die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer wird in der Regel von demjenigen gezahlt, der die Kapitalerträge erwirtschaftet hat. Das bedeutet, dass Anleger, die beispielsweise Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften erzielen, die Kapitalertragsteuer entrichten müssen. Die Bank oder das Finanzinstitut, über das die Kapitalerträge erzielt wurden, führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab. In einigen Fällen kann die Kapitalertragsteuer auch von ausländischen Unternehmen oder Fonds abgeführt werden, wenn sie in Deutschland Kapitalerträge erwirtschaften. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Besonderheiten, zum Beispiel bei bestimmten steuerfreien Kapitalerträgen oder bei der Anrechnung von ausländischen Steuern.
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Wie wird Kapitalertragsteuer abgeführt?
Die Kapitalertragsteuer wird in Deutschland automatisch von Banken und anderen Finanzinstituten abgeführt, wenn Gewinne aus Kapitalanlagen erzielt werden. Dies geschieht in der Regel direkt bei der Auszahlung der Erträge. Die Banken behalten die Steuer ein und führen sie an das Finanzamt ab. Anleger müssen daher in der Regel keine zusätzlichen Schritte unternehmen, um die Kapitalertragsteuer zu bezahlen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen Anleger die Steuer selbst in ihrer Steuererklärung angeben und abführen müssen. In diesen Fällen sollten sich Anleger an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden, um sicherzustellen, dass die Steuer korrekt abgeführt wird.
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